Gesuch Kostenbeteiligung
Als Lehrpersonen des Kantons Freiburg können Sie für ihre Weiterbildung ein Gesuch um Weiterbildungsurlaub und/oder Kostenbeteiligung einreichen. Reichen Sie das Gesuch elektronisch bei Ihrer vorgesetzten Stelle (Schulleitung, Schuldirektion) ein, diese leitet es zur Stellungnahme an die PH-Weiterbildungsstelle.
Maximalbeträge
Lehrpersonen
Maximal 100.– / Kurstag à 6h
Maximal 500.– / Kalenderjahr
Kadermitglieder (Schulleitungen) für Kaderkurse
Maximal 200.– / Kurstag à 6h
Maximal 1’000.– / Kalenderjahr
Kriterien für eine Kostenbeteiligung durch den Kanton
Sind nachfolgende Kriterien erfüllt, prüft die Weiterbildungsstelle in Abhängigkeit weiterer kantonaler Vorgaben den möglichen Umfang einer Rückerstattung.
- Der/Die Antragssteller/in ist bei der EKSD/DOA unbefristetet angestellt.
- Die Weiterbildungsabsicht wird von der vorgesetzten Stelle unterstützt.
- Die PHFR bietet oder plant kein vergleichbares Angebot.
- Im vorangehenden Kalender-Jahr wurde weniger als der Maximalbetrag rückerstattet.
- Der Antrag wird spätestens *2 Monat vor Kursbeginn eingereicht. (*neu ab 1.1.2016)
- Die beabsichtigte Weiterbildung dient entweder …
a) dem Erwerb oder der Erweiterung fachdidaktischer Kompetenzen
b) oder dem Erwerb, bzw. der Erweiterung des für den erteilten regulären Unterricht erforderlichen Fachwissens
Bei Sprachkursen muss das Niveau zwischen B1 und C1 liegen.
c) oder der Weiterentwicklung allgemeiner Schlüsselkompetenzen zur Förderung wirksamen Unterrichtes.
Keine Rückerstattung für …
- Privatkurse
- Reisespesen, Kost und Logis
- Aktivitäten die primär der persönlichen Allgemeinbildung oder dem Wohlbefinden dienen
- Weiterbildungen zur Aneignung von Wissen und Fertigkeiten die für die Ausübung des Lehrauftrages nicht erforderlich sind
- Sprachkurse unter dem Niveau B1 und über dem Niveau C1 (C2 für Sekundar-Lehrperson)
-
Anerkennungsverfahren oder Prüfungsgebühren
- Weiterbildungen für Aktivitäten und Funktionen, die nicht durch das Unterrichtsamt finanziert sind
Nachfolgende Formulare werden vom Amt für Ressourcen zur Verfügung gestellt. Ab einer Kostenübernahme von CHF 1'000.– werden die Modalitäten in einer Vereinbarung geregelt.
Weiterbildungskurse 1H bis 11H: Gesuch um Weiterbildungsurlaub und/oder Kostenbeteiligung:
560_gesuch_urlaub_wb_re.pdf
J+S-Kurse und sportliche Aktivitäten: Gesuch um Urlaub und/oder Kostenbeteiligung:
540_gesuch_urlaub_sport_re.pdf