Nachteilsausgleiche für Studierende der Ausbildung zur Primarstufenlehrperson
Die HEP|PH FR stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben, auf das Gebot der Chancengleichheit und auf die Leistungsanforderungen und Kompetenzziele, die für das Studium verbindlich sind. Sie verfügt entsprechend über eine Fachstelle für Studierende mit Behinderung, welche den Studierenden Unterstützung und Informationen zum barrierefreien Studium anbietet. Studierende mit Behinderung können zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine inhaltliche Erleichterung, sondern soll es Studierenden ermöglichen, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in angepasster Form zu erbringen.
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Fachstelle Nachteilsausgleich
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