Anrechnungen von Vorleistungen
Informelle Vorleistungen (Validations des acquis VAE)
Über 30-jährige Kandidat·innen, welche die Aufnahmebedingungen erfüllen, jedoch Vorleistungen geltend machen wollen, können ein Gesuch um Anerkennung stellen. Ziel des Verfahrens VAE ist die Anrechnung von vor der Ausbildung erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten. Gegebenenfalls kann eine Teildispens vom Studienprogramm von maximal 60 ECTS-Punkten erteilt werden. Entsprechende Gesuche sind bis spätestens am 15. Dezember des vorangehenden Studienjahres beim Sekretariat der Grundausbildung einzureichen. Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie den entsprechenden Dokumenten (siehe unten).
Anrechnung spezifischer Ausbildungsgänge
Für Inhaber·innen eines Bachelor of Science in Erziehungswissenschaften der Uni Freiburg besteht eine spezifische Vereinbarung, welche den Einstieg ins Studium an der HEP|PH FR regelt (Einstieg direkt ins zweite Studienjahr). Sämtliche Unterlagen sind bis spätestens am 15. Juli elektronisch beim Sekretariat der Grundausbildung einzureichen.
Ein Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die HEP|PH FR ist unter der Beachtung der Karenzfrist grundsätzlich möglich. Der direkte Übertritt in ein fortgeschrittenes Studienjahr ist jeweils nur per Herbstsemester möglich.
Einzureichende Dokumente:
- kurzes Motivationsschreiben (mit Antrag und Begründung)
- Transcript of Records (Testatkopien oder Portfolio aller besuchten Veranstaltungen)
- Kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis und/oder Semesterübersichten (konkrete Angaben zu den besuchten Veranstaltungen und Leistungsnachweisen).
Die eingereichten Unterlagen werden im Hinblick auf inhaltliche und umfangmässige Äquivalenz beurteilt. Ein verbindlicher Entscheid bezüglich Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen wird nur nach erfolgter Anmeldung für den Studiengang Vorschulstufe und Primarstufe gefällt.
Karenzfrist
Wer an einer anderen Schweizer Hochschule infolge Nichtbestehens von Leistungsnachweisen vom Weiterstudium in einem Studiengang der Lehrerinnen- und Lehrerbildung ausgeschlossen worden ist, kann erst nach einer Karenzfrist von 5 Jahren zur Grundausbildung zugelassen werden.
Links / Dokumente
- Richtlinie über das Validierungsverfahren "Validation des acquis VAE"
- Allgemeine Informationen zum Verfahren "Validation des acquis"
- Studienreglement der HEP|PH FR
- Verzeichnis der Lehrveranstaltungen
- Vereinbarung HEP|PH FR - UNI FR
Funktion | Telefon | |
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Ausbildung Kindergarten und Primarschule
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